| Voraussetzung: | 1. Staatliche Abschlussprüfung zum/r Masseur/in & med. Bademeister/in 2. Gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest) 3. Polizeiliches Führungszeugnis
Masseure, die ihre Ausbildung nach der neuen Ausbildungsordnung absolviert haben, können die verkürzte Ausbildung auch dann antreten, wenn sie das Anerkennungspraktikum (für die Zusatzanerkennung als med. Bademeister) noch nicht abgeleistet haben.
Masseure, die ihre Ausbildung nach der alten Prüfungsordnung absolviert haben, müssen das Anerkennungspraktikum abgeleistet haben, um an der verkürzten Ausbildung teilnehmen zu können. |
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| Ausbildungsdauer: | 18 Monate |
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| Beginn der Ausbildung: | Im Oktober eines jeden Jahres (im April auf Anfrage) |
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| Unterrichtszeiten: | montags bis freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr |
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| Prüfung: | nach der 18monatigen Ausbildung Abschluss mit der staatlichen Abschlussprüfung Die Prüfung wird von der Regierung von Mittelfranken abgenommen. |
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| Ferien: | In Anlehnung an die Bayerischen Schulferien ggf. mit unterrichtsbedingten Anpassungen |
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| Kosten: | - 18 x € 430,- - Schulgeldersatz für staatlich anerkannte Schulen: 17 x € 87,50 - entspricht: € 347,36 effektive monatliche Kosten inkl. Lehrskripte |
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| Einzureichende Unterlagen: | siehe beiliegende Bewerbungsbögen |
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| Bewerbung: | ganzjährig |
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| Anmeldung: | mit den beiliegenden Bewerbungsbögen |
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| Förderung: | Unsere Schule ist durch die Regierung von Mittelfranken genehmigt. Schüler und Schülerinnen können daher ggf. staatliche Förderungsmaßnahmen/-mittel (z.B. BAföG) in Anspruch nehmen, sofern sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen. |